Info über die Marktcam Unna

   Schnappschuss

Die Marktcam Unna steht in einem Fenster im ersten Stock an der Südseite des Marktes in Unna und liefert minütlich ein neues Standbild an diesen Server. Dort wird es aufbereitet und ist im Internet anzusehen.

Entstehung

Schon lange kribbelte es uns in den Fingern, an zentraler Stelle in Unna eine Webcam einzurichten, um interessierten Menschen aus der Umgebung und in aller Welt durch das Internet einen Blick in das Herz unserer schönen Heimatstadt zu bieten.

Bei der Suche nach einem geeigneten Standort kamen nützliche Tipps von den Geschäftsleuten rund um den Markt, und nach einigen Gesprächen erhielten wir schließlich die Information, dass an der Südseite des Unnaer Marktplatzes eine naturheilkundliche Praxis liegt, die sich als Standort anbietet.

Der dort praktizierende Heilpraktiker Alexander Heinze war sofort von unserer Idee begeistert. Er stellt uns freundlicherweise die in seiner Praxis vorhandene Technik sowie den Raum zur Verfügung und unterstützte uns auch bei der Installation der Kamera.

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Rechtliches

Wenn Bildnisse von identifizierbaren Menschen aufgenommen und öffentlich zur Schau gestellt werden, dann ist in Deutschland das Gesetz betreffend das „Urheberrecht an Werken der bildenden Künste und der Photographie“ (KunstUrhG) maßgeblich. In Falle dieser Webcam sind dies die Paragraphen 22 und 23, insbesondere der im folgenden Text hervorgehobene § 23 Absatz 1 Satz 2:

§ 22 KunstUrhG
[Recht am eigenen Bilde]

Bildnisse dürfen nur mit Einwilligung des Abgebildeten verbreitet oder öffentlich zur Schau gestellt werden. Die Einwilligung gilt im Zweifel als erteilt, wenn der Abgebildete dafür, daß er sich abbilden ließ, eine Entlohnung erhielt. Nach dem Tode des Abgebildeten bedarf es bis zum Ablaufe von 10 Jahren der Einwilligung der Angehörigen des Abgebildeten. Angehörige im Sinne dieses Gesetzes sind der überlebende Ehegatte oder Lebenspartner und die Kinder des Abgebildeten und, wenn weder ein Ehegatte oder Lebenspartner noch Kinder vorhanden sind, die Eltern des Abgebildeten.

§ 23 KunstUrhG
[Ausnahmen zu § 22]

  1. Ohne die nach § 22 erforderliche Einwilligung dürfen verbreitet und zur Schau gestellt werden:

    1. Bildnisse aus dem Bereiche der Zeitgeschichte;
    2. Bilder, auf denen die Personen nur als Beiwerk neben einer Landschaft oder sonstigen Örtlichkeit erscheinen;
    3. Bilder von Versammlungen, Aufzügen und ähnlichen Vorgängen, an denen die dargestellten Personen teilgenommen haben;
    4. Bildnisse, die nicht auf Bestellung angefertigt sind, sofern die Verbreitung oder Schaustellung einem höheren Interesse der Kunst dient.
  2. Die Befugnis erstreckt sich jedoch nicht auf eine Verbreitung und Schaustellung, durch die ein berechtigtes Interesse des Abgebildeten oder, falls dieser verstorben ist, seiner Angehörigen verletzt wird.

Der Marktplatz in Unna ist ein öffentlicher Ort, der tagtäglich von Hunderten von Menschen frequentiert wird. Die Kamera ist ja im Grunde nur „ein Auge mehr“ und wir hoffen sehr, dass sich dadurch Niemand belästigt fühlt.

Sollten Sie dennoch ein Problem mit dieser Webcam haben, so melden Sie sich bitte bei dem Betreiber dieses Internetservers.

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